Arbeit­srecht

Arbeitsrecht ist ein Teilgebiet des Rechts, das die rechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern regelt. Dabei geht es vor allem um die Auslegung und Anwendung von arbeitsrechtlichen Normen, Gesetzen und Vorschriften. Wir beraten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in sämtlichen arbeitsrechtlichen Belangen. Dazu gehören namentlich:

  • Prüfung, Gestaltung und Verhandlung von Arbeitsverträgen, Aufhebungsverträgen und Befristungsvereinbarungen
  • Beratung bei ordentlichen, ausserordentlichen (fristlosen) Kündigungen sowie Änderungskündigungen
  • Verhandlung von Abfindungen im Rahmen von Kündigungsklagen oder Aufhebungsverträgen
  • Prüfung der Rechtmässigkeit von Abmahnungen und Entwicklung von Strategien zur Gegenwehr
  • Vertretung vor Arbeitsgerichten zur Anfechtung und Abwehr von Kündigungsforderungen
  • Durchsetzung von Ansprüchen auf ausstehende Vergütung, Überstundenvergütung und Bonuszahlungen
  • Beratung zu Arbeitszeugnissen, deren Korrektur oder rechtlicher Anfechtung
  • Klärung von Streitfragen zu Urlaubsgewährung, Urlaubsabgeltung und Sonderurlaub
  • Überprüfung, Beschränkung und Durchsetzung von Konkurrenzverboten
  • Unterstützung bei arbeitsrechtlichen Aspekten der Beschäftigung ausländischer Fachkräfte

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