Erbrecht

Wir beraten Sie in sämtlichen Angelegenheiten des schweizerischen Erbrechts. Hierbei geht es primär um die Regelung von Vermögensübertragungen nach dem Tod eines Menschen, aber auch um Vorsorgemassnahmen zu Lebzeiten, um späteren Konflikten vorzubeugen. Unsere erbrechtliche Rechtsberatung kann sowohl für Erblasser als auch für Erben von grosser Bedeutung sein. Unsere Expertise erstreckt sich namentlich auf folgende Themenfelder:

  • Beratung bei der Erstellung eines Testaments oder Erbvertrags, um die Verteilung des Vermögens nach dem Tod des Erblassers rechtssicher zu regeln.
  • Unterstützung bei der Formulierung von spezifischen Regelungen, welche zum Beispiel die Einsetzung von Erben, die Anordnung von Vermächtnissen oder Enterbungen zum Gegenstand haben.
  • Aufklärung über das Pflichtteilsrecht, insbesondere in Fällen, in denen nahe Verwandte des Erblassers durch ein Testament enterbt oder nur teilweise berücksichtigt wurden.
  • Beratung zur Geltendmachung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen.
  • Unterstützung in Fällen von Erbstreitigkeiten, etwa bei der Auseinandersetzung über die Auslegung eines Testaments oder bei Konflikten innerhalb der Erbengemeinschaft.
  • Beratung zur Lösung von Streitigkeiten durch Verhandlungen, Mediation oder, wenn notwendig, durch gerichtliche Auseinandersetzungen.

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