Haftpflichtrecht

Das Haftpflichtrecht regelt, unter welchen Voraussetzungen jemand für Schäden an Personen, Sachen oder Vermögen verantwortlich gemacht werden kann und welche Ansprüche daraus resultieren. In dieser komplexen Materie setzen wir uns für Ihre Anliegen gegenüber Unfallversicherungen, Haftpflichtversicherungen oder anderen Drittpersonen ein. Unsere Rechtsberatung bezieht sich auf die rechtliche Unterstützung von Privatpersonen, Unternehmen oder Versicherungen in Fragen der Haftung für verursachte Schäden. Dazu gehören namentlich:

  • Feststellung, ob und in welchem Umfang eine Haftung besteht
  • Unterstützung bei der Abwehr überhöhter oder unberechtigter Schadensersatzforderungen
  • Vertretung von Geschädigten zur Geltendmachung ihrer Ansprüche
  • Beratung bei Pflichtverletzungen aus Verträgen (z.B. Kauf-, Werk- oder Dienstverträgen)
  • Klärung von Haftungsfragen bei unerlaubten Handlungen (z.B. Verkehrsunfälle, Körperverletzung, Sachbeschädigung)
  • Prüfung des Versicherungsschutzes, Unterstützung bei der Regulierung von Schadensfällen

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